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Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge

Fast 4-stelliger Betrag an negativen Gebüren

Wie in jedem Jahr bucht der BV Bad Lippspringe in den ersten Monaten des neuen Jahres die Mitgliedsbeiträge anhand der hinterlegten Bankverbindungen ab. Zumindest versucht unser Hauptkassierer das.

Er ist in diesem Jahr leicht „angefressen“. Es ist festzustellen, dass in diesem Jahr so viele Abbuchungen „in Protest“ gegangen sind wie noch nie.

Bedeutet:
  • entweder sind die angegebenen Konten durch Wechsel entweder der Bank oder des Kontos nicht mehr vorhanden,
  • oder die angegebenen Kontodaten waren falsch, unvollständig oder unleserlich,
  • oder es war nicht genügend Deckung vorhanden.

Die Konsequenz hieraus ist, dass die Banken dem BVL für diese negativen Versuche Gebühren in Rechnung stellen. Und das ist in diesem Jahr ein fast 4-stelliger Betrag.

Die Mitgliedsbeiträge sind ein ganz wichtiger Bestandteil des Finanzgebarens des Vereins. Von den Beiträgen bezahlt der BVL einen großen Batzen an Kosten wie zum Beispiel die Aufwendungen der Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen. Kosten für die Schiedsrichter und vieles mehr. Durch die genannten unnötigen Bankgebühren verliert der BVL natürlich einen ganzen Teil an finanziellen Möglichkeiten.

Unser emsiger Kassierer Elmar Wolfram bittet daher alle Mitglieder um Überprüfung der gegenüber dem Verein angegebenen Kontodaten und hofft inständig, dass Änderungen dem BVL entweder persönlich oder per Mail oder per Brief mitgeteilt werden. Falls per handschriftlicher Mitteilung deutlich leserlich. 

Falls Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt werden, auch von Eltern für ihre Kinder, wäre die letzte vom Verein zu ziehende Maßnahme der Ausschluss von Training und Spielbetrieb. Das wäre nicht nur für die Kinder schrecklich aber dann auch unabwendbar. Erst nach Zahlung des fälligen Beitrages wäre die Zulassung zu Aktivitäten wieder möglich. Gleiches gilt natürlich auch für die Spieler im Seniorenbereich. Auch die wenigen Barzahler werden darauf hingewiesen, dass Mitgliedsbeiträge Bringschulden sind. Die Nichtzahlung des Beitrages gilt aber auch nicht als Kündigung der Mitgliedschaft im Verein. Hier bedarf es der schriftlichen Abmeldung als Mitglied. Oder der Kündigung durch den BVL.

Bericht: CT

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